Der Stadtrat
Der Ebersbacher Stadtrat ist die gewählte Vertretung der Ebersbacher Bürger und Bürgerinnen.
Bei den Kommunalwahlen am 07. Juni 2009 entschied er über einen Stadtrat mit 18 Sitzen. 13 Abgeordnete wurden wiedergewählt, 5 erhielten das Mandat erstmals.
Vorsitzender des Stadtrates ist nach der sächsischen Gemeindeordnung der
Bürgermeister.
Aus den Reihen der Stadträte wurde als 1. ehrenamtlicher Bürgermeister, Herr Berenbruch, als 2. ehrenamtlicher Bürgermeister, Herr Kipke und als 3. ehrenamtlicher Bürgermeister, Herr Zschietzschmann gewählt. Der Stadtrat legt die Grundsätze für die Verwaltung der Stadt Ebersbach fest und entscheidet über alle Angelegenheiten der Stadt, soweit nicht der Bürgermeister Kraft des Gesetzes zuständig ist oder ihm der Stadtrat bestimmte Angelegenheiten übertragen hat.
Der Stadtrat kann mit seinen Beschlüssen dem Bürgermeister als Leiter der Verwaltung Aufträge erteilen und mit dem Erlass von Satzungen und Verordnungen geltendes Stadtrecht schaffen.
Die
Sitzungen des Stadtrates finden in der Regel am 1. Montag jeden Monats statt.
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